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Solarversicherung

Eine Solarversicherung sollte jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage abschließen. Eine Solarversicherung schützt dabei zum Beispiel vor den Kosten, die durch den Ausfall einer Solaranlage entstehen können. Als Ausfallkosten ersetzt wird dabei die Einspeisevergütung, die nicht erwirtschaftet werden kann, weil die Anlage zurzeit nicht betriebsfähig ist und entweder wieder repariert oder ganz ersetzt werden muss. Eine Solaranlage dabei alleine über eine Gebäudeversicherung abzusichern genügt nicht, das juristisch gesehen deren Eintritt noch nicht endgültig entschieden ist. Die Solaranlage ist zwar Bestandteil des Gebäudes, aber ob nun ein wesentlicher ein unwesentlicher Bestandteil ist dabei unklar. Bei der juristischen Auslegung hängt es insbesondere davon ab, ob es sich bei der Solaranlage um eine aufgeständerte Anlage oder aber eine Inselanlage handelt und ob über diese Strom eingespeist wird, oder nicht. Eine so genannte Tagesentschädigung wird im Rahmen der Solarversicherung dabei anteilig erstattet, wenn es nur zum einem Ausfall von Teilen einer Solaranlage gekommen ist, wie zum Beispiel eines Teils der PV Modulen, was zu einer verminderten Stromproduktion führt. Eine Solarversicherung besteht aus zwei Bestandteilen. Zum einen der Versicherung für die Anlage selbst, sowie der Betreiberhaftpflichtversicherung. Bei der eigentlichen Solarversicherung wird Versicherungsschutz gewährt bei Schäden, die durch Sturm, Hagel, Brand, Diebstahl, sowie Vandalismus und Böswilligkeit und Kurzschluss oder Überspannung, Wasser, Feuchtigkeit entstanden sind. Die in die Solarversicherung integrierte Betreiberhaftpflichtversicherung ist notwendig, damit Schäden, die durch eine Solaranlage an Personen und Gegenständen verursacht werden, ersetzt werden oder aber dass etwaige ungerechtfertigte Forderungen in dieser Hinsicht abgewehrt werden können. Eine Betreiberhaftpflicht ist darüber hinaus wegen Versorgungsstörungen gemäß §6 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden Pflicht.

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